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Don Farrago

Freitag, 27. Juni 2008

BGH straft Stefan Raab wegen Verletzung des Urheberrechts ab

Eine Meldung, die möglicherweise Signalwirkung für die deutsche Medienlandschaft hat, wäre in diesen EM-lastigen Tagen beinahe untergegangen: In einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs wurde Raabs Produktionsfirma Brainpool wegen Urheberrechtsverletzung in letzter Instanz zur Zahlung von Schadensersatz an den Hessischen Rundfunk verurteilt. Nach Auffassung des 1. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs unterliegen Filmausschnitte anderer Sender, wie sie in Raabs Sendung TV Total ausgestrahlt werden, dem Urheberrecht und dürfen daher nicht ohne Weiteres gesendet werden.

Im konkreten Fall hatte die Verwertungsgesellschaft des Hessischen Rundfunks Brainpool wegen der Ausstrahlung eines 20sekündigen Ausschnitts zum Thema Spontan-Jodeln aus der Sendung "Neues aus Hüttenberg" abgemahnt und Lizenzgebühren in Höhe von 1278,23 Euro (!) eingefordert. Zu Recht, wie der BGH befand: Raab habe sich in seiner Sendung TV Total mit dem Ausschnitt nicht genügend auseinandergesetzt, habe ihn lediglich an- und abmoderiert, keine eigenen komischen Elemente hinzugefügt und von daher kein selbständiges Werk geschaffen.

Auch ein weiteres Argument von Brainpool wurde von den Richtern verworfen: Bei dem Interview zum Spontan-Jodeln habe es sich nicht um ein aktuelles Ereignis des Tagesgeschehens gehandelt, über das TV Total lizenzfrei berichten könne.

Bereits im Jahre 2002 hatte RTL von Stefan Raab Lizenzgebühren in Höhe von 500.000 (andere Quellen: 800.000) Euro gefordert; hier hat sich Brainpool offenbar außergerichtlich in Form einer Rahmenvereinbarung mit RTL geeinigt, um Filmausschnitte senden zu können.

Auch wenn Brainpool-Geschäftsführer Dr. Andreas Scheuermann sich angesichts des Urteils gelassen gibt, sieht Rechtsanwalt Solmecke von der Kanzlei Wilde & Beuger in Köln mögliche Auswirkungen auf die Medienlandschaft: "Es ist davon auszugehen, dass nun auch weitere Sender sich auf das Urteil des Bundesgerichtshofes berufen und von Raabs Unternehmen Lizenzgebühren verlangen werden", macht er deutlich. "Dabei ist in jedem Einzelfall zu prüfen, inwieweit sich der Moderator Raab mit den Ausschnitten auseinandergesetzt hat."


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Mittwoch, 27. Juni 2007

Wikimedia: Atze Schröder vom LG Hamburg abgestraft

Eigentlich bietet dieser Rechtsstreit selbst schon genug Stoff für eine eigene Realsatire oder Comedy-Serie: Der Comedian hatte dem für Wikipedia verantwortlichen Wikimedia-Verein eine Abmahnung verpasst, samt Aufforderung zu einer Unterlassungserklärung, weil sein Realname bei Wikipedia genannt wurde. Arne Klempert, Geschäftsführer von Wikimedia, sah allerdings keine Veranlassung, darauf einzugehen, und so wurde er kurzerhand von Atze Schröder verklagt.

Kurz vor dem Prozess zog Atze Schröder seine Klage dann völlig überraschend und ohne Begründung zurück. Über die Gründe kann man nur mutmaßen – vielleicht hatte er eingesehen, dass er sich auf äußerst dünnem Eis bewegte, zumal zwischenzeitlich nach langwierigen Diskussionen sein bürgerlicher Name aus dem Text des Artikels bei Wikipedia entfernt worden war. Außerdem war sein Realname schon dermaßen genüsslich in der Bloggosphäre breitgewalzt worden, dass ohnehin keine Chance auf Geheimhaltung mehr bestand.

Und jetzt kommt der Hammer: Parallel zur Klagerücknahme beantragte Herr Schröder, Arne Klempert die Kosten für den Rechtsstreit aufzuerlegen! Dieses Ansinnen konnte das Landgericht Hamburg allerdings nicht teilen und schmetterte den Antrag ab, wie Arne Klempert heute in seinem Blog berichtet:

"Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen."

Aber es kam für den selbsternannten Proll-Comedian noch dicker: Obwohl es hier lediglich um die Kostenfrage ging, äußerte sich die Pressekammer des LG Hamburg auch noch zur Sache selbst:

"Umstände, aus denen heraus sein Interesse an der Wahrung seiner Anonymität für den Bereich seines Privatlebens dieses berechtigte Interesse der Öffentlichkeit in einem solchen Maße überwiegen könnte, dass nicht einmal sein bürgerlicher Name öffentlich gemacht werden dürfte, hat der Kläger nicht vorgebracht."

Das heißt zwar (noch) nicht, dass man ab sofort seinen Realnamen ohne die Gefahr einer neuen Abmahnung öffentlich nennen darf – aber das ist auch gar nicht mehr nötig, den kennt jetzt ohnehin jeder, der mit offenen Augen durch die Web-Welt geht! Aber richtungsweisend ist dieses Urteil schon.

Na, das war wohl ein schöner Schuss in den Ofen, Herr Schröder – und ein herrliches Eigentor in dieser tristen, fußballfreien Sommerzeit!!



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Mittwoch, 6. Juni 2007

Schweden: Ein Prost auf die EU!

Na, das wird die schwedischen Bürger freuen, die bisher ihren Alkoholbedarf nur in den so genannten "Boutiquen" des staatlichen Alkoholmonopol-Bewahrers Systembolaget decken konnten: Am Dienstag hat der Europäische Gerichtshof dieses Monopol teilweise gekippt.

(Bild: Wäst-Bygg)

Um dem traditionellen Alkoholmissbrauch in Schweden entgegenzuwirken, wurde Systembolaget 1955 ins Leben gerufen. Björn Rydberg von Systembolaget zu den Ursachen für diesen Schritt: ”Schweden liegt im so genannten Branntweingürtel. Das heißt, wir haben seit tausend Jahren eine Alkoholtradition, die darauf hinausläuft, sich möglichst rasch zu besaufen.” Gleichzeitig sollte durch eine restriktive Importpolitik, hohe Preise und Luxussteuern die Volksgesundheit gefördert und die Jugend vor den Gefahren des Alkoholmissbrauchs bewahrt werden.

Als Schweden 1995 Mitglied der EU wurde, durfte es sein Alkoholmonopol behalten. Seitdem ist der Verbrauch reinen Alkohols allerdings pro Jahr um mehr als 20 Prozent gestiegen, weil findige Bürger immer neue Wege erschlossen, ihren Bedarf auch durch "Privatimporte" zu decken. Parallel musste Systembolaget hohe Umsatzeinbußen hinnehmen.

Die europäische Kommission hatte sich zwischenzeitlich schon öfters mit der Rechtmäßigkeit des Alkoholmonopols befasst. Grund genug für Systembolaget, sich anlässlich ihres 50jährigen Bestehens im Jahre 2005 mit einer groß angelegten Anzeigenkampagne in der Financial Times und anderen internationalen Zeitungen direkt an EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso zu wenden und auf die Gründe für die Beibehaltung des Monopols aufmerksam zu machen:

Zur Großansicht hier klicken!

Gestützt wurde diese Kampagne durch einen kleinen, herrlich naiven Film mit "drastischen" Beispielen für alkoholbedingte Ausraster. Das hat aber alles nichts genützt, denn jetzt hat die EU der restriktiven Alkoholpolitik Schwedens einen herben Dämpfer verpasst:

Schwedens strenge Einfuhrbeschränkungen für Alkohol sind nach Meinung des Europäischen Gerichtshofs unzulässig. Das Gesetz, das es den Bürgern verbietet, individuell alkoholische Getränke ins Land zu bringen, verstoße gegen den EU-Grundsatz des freien Warenverkehrs, urteilten die Richter in Luxemburg am Dienstag. Nach der bisherigen Rechtslage darf Alkohol nur über die staatliche Vertriebsstelle Systembolaget importiert werden, die daran verdient.

Angestoßen wurde das Verfahren von einem schwedischen Bürger, der zusammen mit anderen Landsleuten angeklagt worden war, weil er spanischen Wein über eine dänische Internetseite gekauft hatte. Die schwedische Regierung begründete die Einfuhrbeschränkungen für Alkohol bislang damit, dass sie insbesondere Jugendliche schützen wolle. Das Gericht wies diese Einschätzung zurück. Da von den strengen Regelungen alle Bürger des Landes betroffen seien, schieße das Gesetz über das eigentliche Ziel hinaus, befanden die Richter. (Quelle: dpa)


Näheres zur Urteilsbegründung gibt es hier.

Jetzt wird Systembolaget also noch weitere Umsatzeinbußen hinnehmen müssen, weil der Internet- und Versandhandel in Zukunft immer mehr Schweden davon abhalten wird, den harten Gang zum teureren konzessionierten Sprithändler anzutreten...


Na dann: Skål!




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