--
Don Farrago: Wikimedia: Atze Schröder vom LG Hamburg abgestraft

Mittwoch, 27. Juni 2007

Wikimedia: Atze Schröder vom LG Hamburg abgestraft

Eigentlich bietet dieser Rechtsstreit selbst schon genug Stoff für eine eigene Realsatire oder Comedy-Serie: Der Comedian hatte dem für Wikipedia verantwortlichen Wikimedia-Verein eine Abmahnung verpasst, samt Aufforderung zu einer Unterlassungserklärung, weil sein Realname bei Wikipedia genannt wurde. Arne Klempert, Geschäftsführer von Wikimedia, sah allerdings keine Veranlassung, darauf einzugehen, und so wurde er kurzerhand von Atze Schröder verklagt.

Kurz vor dem Prozess zog Atze Schröder seine Klage dann völlig überraschend und ohne Begründung zurück. Über die Gründe kann man nur mutmaßen – vielleicht hatte er eingesehen, dass er sich auf äußerst dünnem Eis bewegte, zumal zwischenzeitlich nach langwierigen Diskussionen sein bürgerlicher Name aus dem Text des Artikels bei Wikipedia entfernt worden war. Außerdem war sein Realname schon dermaßen genüsslich in der Bloggosphäre breitgewalzt worden, dass ohnehin keine Chance auf Geheimhaltung mehr bestand.

Und jetzt kommt der Hammer: Parallel zur Klagerücknahme beantragte Herr Schröder, Arne Klempert die Kosten für den Rechtsstreit aufzuerlegen! Dieses Ansinnen konnte das Landgericht Hamburg allerdings nicht teilen und schmetterte den Antrag ab, wie Arne Klempert heute in seinem Blog berichtet:

"Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen."

Aber es kam für den selbsternannten Proll-Comedian noch dicker: Obwohl es hier lediglich um die Kostenfrage ging, äußerte sich die Pressekammer des LG Hamburg auch noch zur Sache selbst:

"Umstände, aus denen heraus sein Interesse an der Wahrung seiner Anonymität für den Bereich seines Privatlebens dieses berechtigte Interesse der Öffentlichkeit in einem solchen Maße überwiegen könnte, dass nicht einmal sein bürgerlicher Name öffentlich gemacht werden dürfte, hat der Kläger nicht vorgebracht."

Das heißt zwar (noch) nicht, dass man ab sofort seinen Realnamen ohne die Gefahr einer neuen Abmahnung öffentlich nennen darf – aber das ist auch gar nicht mehr nötig, den kennt jetzt ohnehin jeder, der mit offenen Augen durch die Web-Welt geht! Aber richtungsweisend ist dieses Urteil schon.

Na, das war wohl ein schöner Schuss in den Ofen, Herr Schröder – und ein herrliches Eigentor in dieser tristen, fußballfreien Sommerzeit!!



Labels: , , , , , , , , , , , , ,

4 Kommentare:

Am/um 28.06.07, 20:51 , Anonymous Anonym meinte...

Was Herr Süß in seinen Blog verschweigt
Er hatte vorher bereits lange Kontakt zu in ist drin, und war sich sehr wohl seines Handelns, und der Markenrechtsverletzung bewusst. Eine Geschäftsverbindung mit blieb aus.
Herr Süß arbeitet nun als SEO für andere Singlebörsen.
Herrn Mathias Süß war sehr wohl bekannt, das es sich um einen Markengeschützten Namen handelt, und Herr Mathias Süß hat gezielt und bewusst gehandelt,
als er seinen Beitrag in ist drin, und vor allem die Webseite in-ist-drin genannt hat.
Auch hat Herr Mathias Süß Einträge in Webkatalogen vorgenommen, dies natürlich bewusst unter in-ist-drin. Auch im Qelltext seiner Seite wurde mehrfach bewusst in-ist-drin eingetragen, so das eine möglichst hohe Listung bei Google gewährleistet war.
Wie Herr Mathias Süß mitteilte, verspricht er sich durch dem dadurch entstehenden Streit, und die Veröffentlichung nach dem Motto „Armer Blogger wurde Abgemahnt“
mehr nutzen als Schaden, denn der Anteilnahme der Bloggerszene könne er sich sicher sein.
Dies bringe Ihm und seinen Projekt zahlreiche Backlinks in und aus der Bloggerszene wodurch sein Blog gepusht wird. Ob die Rechnung aufgeht?

 
Am/um 29.06.07, 02:39 , Blogger Don Farrago meinte...

@"Martin":
Ich lasse die Verbalsekrete Ihres aktuellen Spam-Trips durch diverse Blogs einfach mal hier stehen, weil ich gerade gute Laune habe – auch wenn's an dieser Stelle und bei diesem Artikel absolut off-topic ist. Ich wünsche Ihnen weiterhin einen flotten Abgang bei diesem (in des Wortes archaischer Bedeutung) Sinn-losen Zeitvertreib – aber bitte nicht noch mal bei mir!
Mein Alternativvorschlag: Geben Sie doch Ihren Senf offen (sic!) im Blog von Herrn S. ab, wenn Sie nichts zu verbergen haben…

In diesem Sinne: nicht "in", nicht "ist", nicht "drin"… sondern out, over, Roger!!!

 
Am/um 29.06.07, 19:47 , Anonymous Anonym meinte...

Wie Naiv.
Glauben Sie auch noch an den Weihnachtsmann?
Wer abgemahnt wird ist Gut,
und wer es wagt sich zu wehren ist schlecht?

Wie schrieb der Anwalt der Kläger:
Leider ist die Welt nicht so einfach und die Bösen nicht immer böse.
Was der "arme von uns Anwälten verfolgte Blogger" unter den Tisch fallen lässt ist, ist eine Menge. Für alle die nur Geldschinderei vermuten:
Meiner Mandantin geht es rein um die WAHRUNG ihrer Rechte.
Wir haben unserem Gegner das Angebot unterbreitet, dass er die Abmahnkosten statt an uns an eine gemeinnützige Organisation (Tierschutzverein, Kinder in Not ...) seiner Wahl spenden könne. Die Anwaltskosten würde meine Mandantschaft vollständig trägen!!! Hauptsache, er unterlässt die Nutzung der Marke. Meiner Mandantschaft geht es nicht ums Geld. Wer abzocken will zahlt nicht selbst die Kosten seines Anwaltes.
Aber auch das wollte er nicht.
Dass unser "Opfer" mit seinem Blog andere Ziele verfolgt
hat er mir deutlich gesagt und vorgerechnet. Links auf seine Seite. So viele wie möglich. Was er damit will wird sich jeder wohl selbst zusammenreimen können.

Qelle:
http://www.shopblogger.de/blog/archives/5269-in-ist-out.html#comments

Süß arbeitet offensichtlich als SEO für einen Wettbewerber der klagenden Webseite, und hatte versucht sich Parasitär unter Markennamen der Klägerin zu listen.
Genau so Parasitär nutzt er nun die Naivität der Bloger aus.

 
Am/um 29.06.07, 21:02 , Blogger Don Farrago meinte...

@Unwichtig:
Ich kann nur wiederholen, dass dies hier nicht der geeignete Ort für Ihre Pamphlete ist.
Kämpfen Sie mit offenem Visier an geeigneter Stelle, wenn Sie nichts zu verbergen haben, aber belästigen Sie mich nicht weiter!

 

Kommentar veröffentlichen

Abonnieren Kommentare zum Post [Atom]

<< Startseite