BGH straft Stefan Raab wegen Verletzung des Urheberrechts ab
Eine Meldung, die möglicherweise Signalwirkung für die deutsche Medienlandschaft hat, wäre in diesen EM-lastigen Tagen beinahe untergegangen: In einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs wurde Raabs Produktionsfirma Brainpool wegen Urheberrechtsverletzung in letzter Instanz zur Zahlung von Schadensersatz an den Hessischen Rundfunk verurteilt. Nach Auffassung des 1. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs unterliegen Filmausschnitte anderer Sender, wie sie in Raabs Sendung TV Total ausgestrahlt werden, dem Urheberrecht und dürfen daher nicht ohne Weiteres gesendet werden.
Im konkreten Fall hatte die Verwertungsgesellschaft des Hessischen Rundfunks Brainpool wegen der Ausstrahlung eines 20sekündigen Ausschnitts zum Thema Spontan-Jodeln aus der Sendung "Neues aus Hüttenberg" abgemahnt und Lizenzgebühren in Höhe von 1278,23 Euro (!) eingefordert. Zu Recht, wie der BGH befand: Raab habe sich in seiner Sendung TV Total mit dem Ausschnitt nicht genügend auseinandergesetzt, habe ihn lediglich an- und abmoderiert, keine eigenen komischen Elemente hinzugefügt und von daher kein selbständiges Werk geschaffen.
Auch ein weiteres Argument von Brainpool wurde von den Richtern verworfen: Bei dem Interview zum Spontan-Jodeln habe es sich nicht um ein aktuelles Ereignis des Tagesgeschehens gehandelt, über das TV Total lizenzfrei berichten könne.
Bereits im Jahre 2002 hatte RTL von Stefan Raab Lizenzgebühren in Höhe von 500.000 (andere Quellen: 800.000) Euro gefordert; hier hat sich Brainpool offenbar außergerichtlich in Form einer Rahmenvereinbarung mit RTL geeinigt, um Filmausschnitte senden zu können.
Auch wenn Brainpool-Geschäftsführer Dr. Andreas Scheuermann sich angesichts des Urteils gelassen gibt, sieht Rechtsanwalt Solmecke von der Kanzlei Wilde & Beuger in Köln mögliche Auswirkungen auf die Medienlandschaft: "Es ist davon auszugehen, dass nun auch weitere Sender sich auf das Urteil des Bundesgerichtshofes berufen und von Raabs Unternehmen Lizenzgebühren verlangen werden", macht er deutlich. "Dabei ist in jedem Einzelfall zu prüfen, inwieweit sich der Moderator Raab mit den Ausschnitten auseinandergesetzt hat."
Labels: BGH, Brainpool, Lizenzgebühren, Medien, Schadensersatz, Stefan Raab, TV, TV Total, Urheberrecht, Urheberrechtsverletzung, Urteil
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