Wikimedia: Atze Schröder vom LG Hamburg abgestraft
Eigentlich bietet dieser Rechtsstreit selbst schon genug Stoff für eine eigene Realsatire oder Comedy-Serie: Der Comedian hatte dem für Wikipedia verantwortlichen Wikimedia-Verein eine Abmahnung verpasst, samt Aufforderung zu einer Unterlassungserklärung, weil sein Realname bei Wikipedia genannt wurde. Arne Klempert, Geschäftsführer von Wikimedia, sah allerdings keine Veranlassung, darauf einzugehen, und so wurde er kurzerhand von Atze Schröder verklagt.
Kurz vor dem Prozess zog Atze Schröder seine Klage dann völlig überraschend und ohne Begründung zurück. Über die Gründe kann man nur mutmaßen – vielleicht hatte er eingesehen, dass er sich auf äußerst dünnem Eis bewegte, zumal zwischenzeitlich nach langwierigen Diskussionen sein bürgerlicher Name aus dem Text des Artikels bei Wikipedia entfernt worden war. Außerdem war sein Realname schon dermaßen genüsslich in der Bloggosphäre breitgewalzt worden, dass ohnehin keine Chance auf Geheimhaltung mehr bestand.
Und jetzt kommt der Hammer: Parallel zur Klagerücknahme beantragte Herr Schröder, Arne Klempert die Kosten für den Rechtsstreit aufzuerlegen! Dieses Ansinnen konnte das Landgericht Hamburg allerdings nicht teilen und schmetterte den Antrag ab, wie Arne Klempert heute in seinem Blog berichtet:
"Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen."
Aber es kam für den selbsternannten Proll-Comedian noch dicker: Obwohl es hier lediglich um die Kostenfrage ging, äußerte sich die Pressekammer des LG Hamburg auch noch zur Sache selbst:
"Umstände, aus denen heraus sein Interesse an der Wahrung seiner Anonymität für den Bereich seines Privatlebens dieses berechtigte Interesse der Öffentlichkeit in einem solchen Maße überwiegen könnte, dass nicht einmal sein bürgerlicher Name öffentlich gemacht werden dürfte, hat der Kläger nicht vorgebracht."
Das heißt zwar (noch) nicht, dass man ab sofort seinen Realnamen ohne die Gefahr einer neuen Abmahnung öffentlich nennen darf – aber das ist auch gar nicht mehr nötig, den kennt jetzt ohnehin jeder, der mit offenen Augen durch die Web-Welt geht! Aber richtungsweisend ist dieses Urteil schon.
Na, das war wohl ein schöner Schuss in den Ofen, Herr Schröder – und ein herrliches Eigentor in dieser tristen, fußballfreien Sommerzeit!!
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