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Don Farrago: EuGH: Kein Markenschutz für Tarzan-Urschrei

Freitag, 2. November 2007

EuGH: Kein Markenschutz für Tarzan-Urschrei

Tarzan und sein legendärer Urschrei – die Beiden gehören zusammen wie Pech und Schwefel, Pommes und Mayo oder Caipirinha und Cachaça. Wie der Schrei ursprünglich entstanden ist, darüber gibt es immer wieder neue Spekulationen. Eine sehr plausible Erklärung lieferte kürzlich noch das Hexle-Blog:

Im Februar 2004 beantragte die 1923 vom Tarzan-Erfinder höchstpersönlich gegründete Firma Edgar Rice Burroughs, Inc. aus Kalifornien beim Europäischen Gerichtshof Markenschutz für diesen Schrei – und dieser Antrag wurde kürzlich vom 4. Berufungsgericht des Büros für Harmonisierung im Binnenmarkt (OHIM) abgewiesen. In der Urteilsbegründung hieß es, es könne zwar prinzipiell Markenschutz für nicht-musikalische Klänge eingeräumt werden, doch sei dafür eine grafische Darstellung in musikalischer Standardform wie z.B. Noten unerlässlich. Doch wie soll man wohl diese Tonfolge auf einem Notenblatt dokumentieren?

Die Edgar Rice Burroughs, Inc. hatte ihren Antrag durch zwei bildliche Darstellungen gestützt: eine Visualisierung des Klangbildes in Wellenform und ein Spektrogramm der Frequenzen des Schreis. Dies allein gilt jedoch nach Auffassung des Gerichts noch nicht als Grundlage für eine Schutzwürdigkeit.

Das Gericht legte dabei die Kriterien aus dem so genannten "Sieckmann-Fall" zu Grunde, so benannt nach Dr. Ralf Sieckmann, dessen Antrag auf Erteilung eines Markenschutzes für eine Duftmarke Ende 2002 abgewiesen wurde. Auch damals hatte der Europäische Gerichtshof die Auffassung vertreten, dass eine solche Marke nur dann schutzwürdig sei, wenn sie sichtbar dargestellt werden könne. Um Dritten zu gestatten, die genaue Beschaffenheit der fraglichen Marke zu bestimmen, sollte diese Darstellung "klar, genau, eigenständig, leicht zugänglich, verständlich, dauerhaft und objektiv" sein.

Und drei dieser Kriterien sah der Europäische Gerichtshof beim Antrag der Edgar Rice Burroughs, Inc. als nicht erfüllt an: Die mitgelieferten bildlichen Darstellungen des Tarzan-Schreis seien weder eigenständig genug (so dass man daraus den Klang hätte reproduzieren können), noch seien sie klar oder verständlich.

Ich persönlich halte es für richtig und sinnvoll, dass dieses unsinnige Ansinnen abgeschmettert wurde, sonst könnte man ja hingehen und für jeden Furz Markenschutz beantragen…

Quellen: gulli.com, out-law.com


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