Legale Steuerabzocke bei McDonalds und Co.
"Zum hier essen oder zum mitnehmen?" – so lautet die wohl meistgestellte Frage in Deutschlands Fastfood-Tempeln. Und durch alle "to go" kredenzten Speisen und Getränke erschleichen sich die Fastfood-Ketten zu Lasten des Verbrauchers einen legalen Steuervorteil, dessen Höhe von Experten auf einen dreistelligen Millionenbetrag pro Jahr geschätzt wird.
Wie das NDR-Magazin Extra 3 in seiner letzten Ausgabe berichtete, wird dies durch eine Lücke in der deutschen Mehrwertsteuer-Gesetzgebung ermöglicht. Alle Waren, die im Laden konsumiert werden, unterliegen dem für Restaurants geltenden vollen Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent. Nimmt der Kunde jedoch stattdessen sein Gericht mit und verzehrt es außerhalb, fällt lediglich der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent an: Jetzt ist nämlich aus dem Restaurant urplötzlich ein Lebensmittelhandel geworden. Diese 12-prozentige Mehrwertsteuerersparnis wird aber beileibe nicht an den Verbraucher weitergegeben – für ihn bleibt der Endpreis der gleiche wie im Restaurant selbst! Und der Kunde übernimmt freundlicherweise auch noch die Müllentsorgung...
Hinzu kommt, so Andreas Krull vom Bundesrechnungshof gegenüber Extra 3, dass sich natürlich nicht exakt kontrollieren lässt, welcher Steuersatz bei der Bestellung in die Kasse eingegeben wird. So hätten die Bediensteten natürlich die Möglichkeit, gelegentlich auch für inhouse verzehrte Waren statt der 19-Prozent- die 7-Prozent-Taste zu drücken.
Während der Sprecher des Bundesrechnungshofes eine Änderung der Gesetzgebung befürwortete, wollte sich von den Fastfood-Betreibern und beim Bundesfinanzministerium niemand zu diesem Missstand äußern.
Extra 3-Beitrag als Video
Labels: Extra 3, Fastfood-Restaurants, Gesetzgebung, Mehrwertsteuer, Mehrwertsteuersatz, Steuerabzocke, Steuerersparnis, Steuervorteil, Verbraucher
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