Minderheiten: Diskriminierung oder Schutz?
Menschen mit besonderen Neigungen und Vorlieben sehen sich häufig gesetzlichen und behördlichen Reglementierungen ausgesetzt, die sie beim Ausleben ihrer Lieblingsaktivitäten einengen. Ein typisches Beispiel hierfür sind diese Verbotsschilder am Bleibtreusee und am Liblarer See bei Erftstadt:
Andererseits genießen aber auch gerade solche Randgruppen zuweilen den besonderen Schutz des Gesetzgebers, hier zu sehen in Leucate, einem französischen Mittelmeer-Badeort am Golfe du Lion:
Zum besseren Verständnis noch mal in deutscher Übersetzung: "Gebiet ausschließlich für die Ausübung der Freikörperkultur reserviert. Gemeindeverordnung vom 14. Juni 1996".
Und auch die Stadtväter einer – aus verständlichen Gründen hier ungenannten, weil inzwischen als Insider-Tip gehandelten – Großstadt im nördlichen Ruhrgebiet zeigten auf lobenswerte Weise Verständnis für die elementaren Bedürfnisse einer ähnlichen Randgruppe. "Wow, die tun echt was", dachte ich denn auch so bei mir, als ich das folgende Schild erblickte:
Umso geschockter war ich dann allerdings über den Anblick, den das gleiche Schild, von Neidern und Rowdys schnöde verschandelt und sinnentleert, einige Wochen später bot…
Labels: FKK, Fotos, Minderheiten, Minderheitenschutz, Pics, Randgruppen, Verbote, Vogelschutz, Vorschriften
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